Progromstimmung in Malmsheim
Margaretha konnte sich in Magstadt nicht halten: Die Ehe mit Mattheus Löffler und die Anschuldigungen ihrer Stiefkinder machten ihr das Leben zur Hölle, und so zog sie nach einigen Jahren wieder nach Malmsheim. Dort muß es bald zu einer Pogromstimmung gegen sie gekommen sein. (…) Die Dorfjugend warf mit Steinen nach ihr. Wie der Bub des Kuhhirten aussagte, hatten sich „über 30 Gesellen“ dazu zusammengetan. Und da sie dabei nie getroffen wurde, mußte sie eine Hexe sein – sie konnte sich “fest“ machen. Die Vorwürfe, die gegen die unglückliche Frau in Malmsheim erhoben wurden, ähneln denen in Magstadt: … Was Margaretha auch tat, ob sie Verwünschungen ausstieß oder aber Anteilnahme bezeugte, alles wurde ihr als Hexenwerk ausgelegt. (…)
Prozeß und peinliche Befragung
Die Anschuldigungen gegen Margaretha erwuchsen aus einer Art Massenhysterie. Die Behörden hielten sich bei dieser Bewegung zunächst zurück und ließen sich erst allmählich in die Sache hineinziehen. Der Böblinger Vogt reagierte erst, als Schultheiß und Richter von Malmsheim die gegen Margaretha erhobenen Beschuldigungen bestätigten.
Da auch die vorgesetzten Behörden von der allgemeinen Flut des Hexenglaubens mitgerissen wurden, taten sie nichts, um der Angeschuldigten zu einem “gerechten“ Prozeß zu verhelfen. Die wenigsten Vorwürfe wurden durch mehrere Zeugen erhärtet, waren also bloße Behauptungen und Anzeigen von Einzelnen. Die Belastungszeugen wurden nicht ins Kreuzverhör genommen, und Margaretha scheint noch nicht einmal einen Verteidiger gehabt zu haben. …
Auf die Fragen nach ihrem Glauben antwortete Margaretha „ganz unverdächtig“. Freilich boten ihre Beziehungen nach Weil der Stadt neuen Anlaß, gegen sie Verdacht zu schöpfen. Vogt Joß ordnete denn auch die Durchführung der „peinlichen Befragung“, also der Folter an.
Am 24. April 1602 teilte er dem fürstlichen Oberrat mit, er habe Margaretha Löffler “ihres verdachten Hexenwerks halben auf die Tortur peinlich anclagt“, sie “auch vom Richter allhie an ihr mit allem Ernst vollstrecken lassen“. Einige Tage vor der Tortur hatte die Beschuldigte, wie der Böblinger Pfarrer dem Vogt mitteilte, “das hochwürdig Abendtmal uff zuvor genuegsame erinnerung [Ermahnung], also gnedig empfanngen, das sie verhofft, Ir entstehende Marter desto geduldiger zu erleyden, denn es geschehe Ir Unrecht“.
Margaretha mußte nun die Folter über sich ergehen lassen. Sie gehörte zu den wenigen Frauen, die sie überstanden, ohne sich zu einem Geständnis zwingen zu lassen. (…) Der Oberrat befahl, Margaretha aus der Haft zu entlassen. Es sollte aber weiter „gute Achtung“ auf sie gegeben und Verdächtiges sofort berichtet werden. Auch mußte sie ihre Verköstigung im Gefängnis bezahlen und versprechen, sich auf Anforderung sofort wieder zu stellen. Erst jetzt fiel es dem Oberrat auf, daß die Inhaftierung der Margaretha eigentlich voreilig und ungesetzlich gewesen war. Er kleidete seine Feststellung jedoch in die schonendste Form und drohte nur eine verhältnismäßig harmlose Sanktion an. (…)
Wieder frei – Auswanderung nach Weil der Stadt
Margaretha war jetzt also frei, aber unter eine Art Polizeiaufsicht gestellt. Auch gaben die Malmsheimer, bei denen sie wieder wohnte, keine Ruhe. (…)
Kurz, Margaretha konnte sich in ihrer Heimat nicht halten. Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, verkaufte sie ihr Gut im Dorf und beschloß, mit ihrem Sohn ins nahe Ausland zu gehen. Das aber war damals die katholische Reichsstadt Weil der Stadt. Ihr Sohn Wendel Scheckh hatte dort eine Bürgerin geheiratet und auch das Bürgerrecht erhalten. Margaretha wollte von den 1100 Gulden, die sie für ihren Malmsheimer Besitz erhalten hatte, 500 Gulden als Heiratsgut geben. Den Rest gedachte sie für ihre Altersversorgung anzulegen. Die ganze Sache hatte aber einen doppelten Haken: Denn einmal war es zweifelhaft, ob Vermögen ins Ausland gebracht werden durften, ohne versteuert zu werden. Und dann war Weil der Stadt ja auch katholisch. Durfte man da gestatten, daß Württemberger dorthin zogen? Vogt Joß ließ das Vermögen daher in Arrest legen, bis die Regierung entschied, ob daraus eine Abgabe zu bezahlen war. Und er weigerte sich, ein “Mannrecht“ (Führungszeugnis) für den Sohn auszustellen, weil “Wendel sich der wahren Religion verläugnet unnd alberayt zum Papstumb zue Weyl der Statt erbhuldigung gethon unnd heurattlichen eingelassen“ hatte. Der Oberrat in Stuttgart war jedoch großzügig und erließ Mutter und Sohn die “Nachsteuer“ auf das Vermögen und ließ ihnen den “Abschid“ mit Brief und Siegel zukommen. Sie konnten nun nach Weil der Stadt auswandern, und Margaretha Löffler war erst jetzt wieder wirklich frei.