Referenz
| 1 | Die Aufgaben der Gemeindeverwaltung in der damaligen Zeit beschreibt der Historiker Fritz Heimberger in der Magstadter Ortschronik: “Schultheiß und Richter setzten nicht nur Anfang und Ende der Aussaat und Ernte fest, sie achteten auch darauf, dass während dieser Zeiten die Taubenschläge geschlossen und das Geflügel eingesperrt blieb. … Jeder Einwohner musste sich beim Weg auf seine Wiesen und Äcker an genau festgelegte Zugangs- und Überfahrtsrechte halten. Diese Trieb und Trattrechte sollten verhindern, dass die Wirtschaftsflächen mehr als nötig beschädigt wurden. Auch die Weiderechte für das Vieh wurden festgelegt, die Verteilung des auf der Markung geernteten Wildobstes und soweit ihre Befugnisse das zuließen – die Nutzung der Gemeindewälder“. (F. Heimberger: Achthundert Jahre Magstadt, Stuttgart 1997, S. 75f.) |
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| 2 | F. Heimberger: Achthundert Jahre Magstadt, Stuttgart 1997, S. 76 |
| 3 | F. Heimberger: Achthundert Jahre Magstadt, Stuttgart 1997, S. 63 |
| 4 | Beschreibung des Oberamts Böblingen. Herausgegeben von dem königlichen topographischen Bureau. Stuttgart und Tübingen 1850, S. 184-190 |








