Grenzsteine erzählen Geschichte(n)
Die Steinenbronner Mühlensteine
Dort wo die Markung von Steinenbronn an das Mühlengebiet der „Schlösslesmühle“ angrenzte, stehen heute noch dicht nebeneinander zwei moosbewachsene Grenzstein. Die östliche Seite des kleineren Steins zeigt uns aber keines der typischen „Fleckenzeichen“, die ja oft durch Symbole gebildet werden, die an Feld- und Waldwirtschaft erinnern: etwa Steinenbronn mit seinem Doppelwolfshaken, Leinfelden mit dem Hufeisen. Nein, hier sehen wir überraschenderweise einen Wappenschild. Er erzählt uns nun von der früheren, großen Bedeutung der Mühlen: Denn früher gehörten alle Mühlen der jeweiligen Herrschaft – etwa den Grafen von Württemberg -, die sie meist verpachteten. So galt das ausgedehnte Territorium, das immer zu einer Mühle gehörte, oft als Markung mit einer gewissen Selbstständigkeit. Noch bis ins 18. Jahrhundert wurden eine Reihe von Mühlen mit eigenen Untermarkungen ausgewiesen. Und also wurden sie von einem selbstbewussten Mühlenbesitzer auch versteint.
Viele der Mühlen im Reichenbacher Tal – heute Siebenmühlental genannt – waren sehr profitabel und wurden deshalb im 17. und 18. Jahrhundert sogar zu regelrechten Anlageobjekten. Das zeigt uns besonders die Schlösslesmühle. Um das Jahr 1600 kaufte sie mit den zugehörigen drei Hektar Wiesen der herzogliche Geheime Rat Johann Kielmann von Kielmannseck – und ließ sie versteinen. Danach gelangte sie in den Besitz des kaiserlichen Oberstleutnants Adolf Gottfried von Boineburg und seiner Gemahlin geb. von Scheitel von Burtenbach zu Mauren, und dann an den Tübinger Professor Michael Graß. Der Große Zehnte musste von den Mühlenbesitzern an den Herzog, der Kleine Zehnte an den Steinenbronner Pfarrer abgeliefert werden.
Der Doppelstein an Steinenbronns Grenze zu Leinfelden; auf dem rechten, jüngeren Stein das Leinfeldener Zeichen (Foto: Klaus Philippscheck)
Im schon angesprochenen einfachen Wappenschild finden wir drei miteinander verbundenen Buchstaben: H, M und K. ES ist zu vermuten, dass diese „Herrschaftliche Mühle Kielmannseck“ bedeuten. Die Mühle, die Johann Kielmann von Kielmannseck im idyllischen Reichenbacher Tal gekauft hatte, besaß eine außergewöhnliche Lage: Hier führte eine Straße von Stuttgart kommend über den Reichenbach, die dann nach Tübingen weiterlief. Sie wurde im 18. Jahrhundert als Poststraße (sog. „Schweizer Straße„) ausgebaut, und führte bis nach Schaffhausen am Rhein. Das eigentliche Mühlengebäude – das nicht mehr besteht – sehen wir hinten links auf einem Bild aus dem Jahre 1930. Solche Mühlenkomplexe lassen noch heute etwas von der ehemaligen Bedeutung der Mühlen für die Ernährung der Bevölkerung ahnen. Oft abseits der Ortschaften gelegen, bildeten sie eine eigene kleine Welt mit gewissen Sonderrechten, z.B. dem Asylrecht. Auch der Besitzer der nicht weit entfernten Kochenmühle, Ludwig v. Janowitz, württembergischer Obervogt und Gesandter, versteinte seinen Mühlenbesitz mit eigenen Steinen. Auch hier steht noch Stein mit seinen Initialen LVI an der Grenze von Steinenbronn zu Leinfelden-Echterdingen.
Eine Zeitlang wurde eine Gruppe von Mühlen im Reichenbacher Tal als regelrechte eigene Untermarkung innerhalb Leinfeldens angesehen – bis Mitte des 19. Jahrhunderts! Wir haben mit dem „HMK-Stein“ und dem „LVI-Stein“ also Grenzsteine vor uns, die an die besonderen Rechte der Mühlen erinnern. Daran erinnern auch andere Steine: Am Nordrand Steinenbronns stehen Grenzsteine, die die Ortsmarkung abtrennten vom sogenannten „Müllerwald“. Dieses Waldstück wurde den Reichenbacher Müllern zum Ausgleich für das Ende ihrer alten Schönbuch-Nutzungsrechte übergeben.
Historische Aufnahme von der Schlösslesmühle mit der Brücke über den Reichenbach (Foto: Stadtarchiv Leinfelden-Echterdingen)
Die Stelle, an der der erwähnte Doppelstein steht, wird östlich durch ein kleines Waldstück gebildet, das zur Schlösslesmühle gehört. Westlich davon liegen die ehemalige kommunale Steinenbronner Schafweide und private Parzellen von Wiesen und Gebüsch. Daher konnte hier die Gemeinde den Stein versehen lassen mit „CSt“ (Commune Steinenbronn) und dem uralten Fleckenzeichen, einem sogenannten Doppelhaken (= „Wolfshaken“). Insgesamt lässt sich die historische Vielfalt im Osten des Kreises Böblingen mit diesem Artikel nur andeuten. Ein Dank an dieser Stelle geht an den Grenzsteinforscher Gerhard Staib, hat die noch vorhandenen historischen Grenzsteine Leinfelden-Echterdingens vollständig erfasst hat.
Als bei der Landesvermessung 1827 die politischen Grenzen neu vermessen und an die oft anders verlaufenden Steuergrenzen angepasst wurden, da wurde die sogenannte Walzenmühle zur Markung Stetten geschlagen – trotz Steinenbronner Protestes. Denn damit besaß die Gemeinde keine Mühle mehr auf ihrem Territorium; allerdings waren eine Reihe von Mühlen des Siebenmühlentals noch kirchlich nach Steinenbronn orientiert – so wie auch die beiden zu Weil im Schönbuch gehörenden Rauhmühlen am Zusammenfluss von Aich und Sulzbach.
Direkt am Reichenbach ein Grenzstein des „Janovitz-Territoriums“ mit dem „LVI“. (Foto: K. Philippscheck)
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors
Der Autor, Klaus Phlippscheck, war Lehrer in Sindelfingen und gehört zu den Mitbegründern des zeitreise-BB-Projektes. Seine Interessensschwerpunkte sind die Sindelfinger Stadtgeschichte, insbesondere die Webereigeschichte, sowie die Wiederentdeckung vergessener Sindelfinger Persönlichkeiten. Daneben arbeitete er auch zur Geschichte der Mühlen und der Grenzsteine im Landkreis BB.







