„Am 19. März 1608 richteten die Laubacher an Herzog Johann Friedrich ein Schreiben, in dem sie sich über den Tübinger Waldvogt beschwerten, dem sie vorwarfen, sie in ihrem uralten Herkommen zu stören. Es sei ihr verbrieftes Recht, sich jährlich aus ihrem „eigenthumblichen Wald“, zu „beholzen“, soweit es ihre „Hausnotdurft“ erfordere, auch die Bußgelder einzuziehen, das Vieh zur Weide hineinzutreiben und das „Äckerich“, also die Eichel- und Buchelmast für die Schweine, in Anspruch zu nehmen. Nur der Wildbann, das heißt das Jagdrecht, stünde dem Landesherrn zu.
„Bey dem jetzigen Waldvogt aber will uns in unserer Gerechtigkeit (das heißt: in unserem Recht) allerhand Eintrag begegnen und schier gar entzogen werden“, führten sie aus, „indem er erzwingen will, daß wir für uns selbsten und ohne sein Vorwissen das notdürftige Brennholz nicht mehr hauen, kein Äckerich mehr verkaufen noch die Aichellesen dürfen.“ Als Beispiel gaben sie an, im letzten Herbst habe er ihnen unter Androhung einer beträchtlichen Geldstrafe sowohl den Eintrieb ihrer Schweine als auch das Auflesen der Eicheln verboten und ihnen nur erlaubt, das Äckerich an die Waldenbucher zu verkaufen.
Laubachschulthheißen eingesperrt!
Empört berichteten sie auch, der Waldvogt habe drei ihrer Genossen, darunter die beiden Laubachschultheißen, kurzer Hand eingesperrt, als sie ihn zur Schlichtung der Meinungsverschiedenheit aufgesucht hatten. Schließlich beklagten sie sich darüber, dass er neuerdings auch die gesamten Geldstrafen für die Herrschaft (das heißt für den Staat) einziehe, während seine Vorgänger mit dem „Rugdrittel““, das jeweils der die Anzeige erstattende Forstbeamte erhielt, zufrieden gewesen waren. Das Schreiben ist mit den Worten „Die Inhaber deß Löbpacher Waldts, deren 125 alle seßhafft zu Schönaich“ unterzeichnet.
Es schließt mit der Bitte an den Herzog, einen Abgesandten zur Einnahme des Augenscheins abzuordnen. Eine Abschrift des Pergamentbriefs von 1500 wurde beigelegt.
Die Regierung … leitete die Eingabe zunächst dem Tübinger Waldvogt Caspar Epplin zur Stellungnahme zu. Er berichtete, der … Laubachwald sei ein Ort, wo man „mit dem Bürschen, Streifens und Jagens vor andern Hölzern (Wäldern) guette Gelegenheit haben kann.“ Sodann erwähnte der Waldvogt, dass der Laubachwald bisher von seinen Besitzern schonend behandelt „und zu uffpflantzung in guetter achtung gehalten“ worden sei, doch hätten sie sich in den letzten 8 – 9 Jahren unterstanden, das Bau- und Brennholz „nach ihrem Unverstand“ zu hauen, um es gegen das alte Herkommen nicht nur für ihre Haushaltungen zu verwenden, sondern auch zu verkaufen. Sie hätten auch die jungen Haue nicht mehr geschont, vielmehr schon im ersten Frühling nach dem Hieb auf die Schlagflächen „zur Verderbung derselben“ Rosse und Ochsen getrieben. Es sehe so aus, so meinte er, als wolle in diesem Wald kein Holz mehr wachsen.
Laubacher sind „trutzige Leut“
Die Laubacher jedoch seien „trutzige Leut“, die die Vorschriften der Forstordnung nicht annehmen, sondern „mit ihrem alten schädlichen Holzhauen ohngefragt“ fortfahren wollten. Als er ihnen dies verbot, hätten sie ihm „nit viel guetter Wortt“, sondern nur trutzige Reden gegeben, weshalb er sie von II Uhr bis abends um 4 Uhr in den Turm gesteckt hätte.
Am 22. April 1608 traf der Oberrat – die für die Forstaufsicht zuständige Stuttgarter Regierungsbehörde – eine Entscheidung, die weitgehend die Maßnahmen des Waldvogts Epplin bestätigte. „Man wolle den Laubachern ihre Gerechtsame nicht schmälern“, so hieß es in der Verfügung, „da sie aber von ihnen mehrfach mißbraucht wurden und ihr Wald durch eigenwilliges und unordentliches Hinweghauen des Holzes sowie Verderbung der jungen Haue in kurzer Zeit abgetrieben und gleichsam zu einer Egarten (Ödfläche) gemacht werden würde, sollen der Waldvogt und seine Knechte nach Ausweisung der Forstordnung ihr fleißiges Aufsehen haben.
Am gleichen Tag, dem 22. April 1608, verfassten die Laubacher einen neuen Brief, in dem sie einen Bescheid anmahnten und den Vorwurf der Waldverwüstung zurückwiesen…Erneut baten sie um Vornahme eines Augenscheins. Diesmal unterzeichnete „Michel Schott und anderer, deren 125 seyen zu Schönaich“. Offensichtlich überkreuzten sich beide Schreiben. Die Regierung jedenfalls antwortete nicht mehr, sondern beließ es bei der ursprünglichen Entscheidung.
Erstveröffentlichung: Schönaicher Ortsgeschichte – Begebenheiten und „Gschichtla“. Hrsg: Gemeinde Schönaich, 2003.
Der Text wurde gekürzt.
Auszugsweise Veröffentlichung mit Einverständnis des Autors und der Gemeinde Schönaich.